Unsere Tagestour auf der Pegnitz und andere von uns angebotene Strecken sind auch von ungeübten Paddlern zu meistern, trotzdem sollte man mit einem unfreiwilligem Bad schon mal rechnen. Darum empfehlen wir trockene Ersatzkleidung mitzubringen(Tonnen bzw. Seesäcke zum trockenen Transport werden von uns gestellt). Desweiteren empfiehlt sich festes Schuhwerk, da mehrere Wehre zu umtragen sind und dem Wetter angepasste Bekleidung.
Unsere Flüsse stellen mit ihrer Pflanzenvielfalt und Artenreichtum ökologisch wertvolle und schützenswerte Bereiche dar. Fluss und Uferbereiche sind wichtige Rückzugsgebiete vieler einheimischer Vogelarten. Jeder einzelne sollte darum mit seinem Verhalten dazu beitragen, diese einmaligen Landschaften zu erhalten.
Um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzern der Pegnitz zu erreichen und gleichzeitig die Natur im Bereich der Pegnitz zu schützen, hat das Landratsamt Nürnberger Land im Jahre 2001 den Gemeingebrauch an der Pegnitz durch eine Verordnung geregelt.
Die wichtigsten Bestimmungen dieser Verordnung sind folgende.:
1. Zugelassen sind nur kleine Boote, max. 4 Sitzplätze und 6m Länge.
2. Vom 1. November bis 31. Mai ist das Befahren der Pegnitz von Moosenberg bis Neuhaus verboten.
3. Vom 1. Mai bis 31 Oktober ist das Befahren der Pegnitz von 19.00Uhr bis 8.00Uhr verboten.
4. Fahren gegen die Fließrichtung ist verboten.
5. Das Befahren der Pegnitz ist nur in Flussmitte bzw. an der tiefsten Stelle erlaubt.
6. Unnötiger Lärm und Abfall sind zu vermeiden.
7. Organisierte Bootsveranstaltungen mit mehr als 10 Booten sind verboten. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Landratsamtes.
Desweiteren dürfen nur die markierten Ein- Ausstiege benutzt werden.